Jugendgemeinderat Muldestausee

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Kurzinfo

Der Jugendgemeinderat Muldestausee ist DIE kommunalpolitische Interessenvertretung junger Menschen in ihrer Gemeinde. Der von knapp 1.000 Jugendlichen im Alter von 12 bis 25 Jahren gewählte Rat hat ein festes Rede- und Antragsrecht im Gemeinderat und allen Ausschüssen und ein jährliches „Entscheidungsbudget“ in Höhe von 6.000,- €.
Website: http://www.jugendgemeinderat-muldestausee.de/

Inwiefern trägt der Jugendgemeinderat Muldestausee zu einer lebendigen Demokratie bei?

Der Jugendgemeinderat bewährt sich als parlamentarisches Beteiligungsinstrument, um Interessen junger Menschen wirkmächtig in die politische Willensbildung einzubringen. Zugleich lernen sie demokratische Spielregeln der kommunalen Gremien kennen. Die Jugendräte setzen sich als politisches Gremium repräsentativ für alle Jugendlichen der Gemeinde ein – ganz nach dem Motto „Von Jugendlichen für Jugendliche“.

In Zusammenarbeit mit Gemeinderat und Ortschaftsräten werden Ideen als Projekte umgesetzt (z.B. Freigabe „legaler“ Graffitiflächen), die über das Rede- und Antragsrecht zuerst artikuliert werden. Die Jugendräte finden Gehör und sind Partner auf Augenhöhe. Sie fungieren als Vertrauenspersonen zu allen weiteren Jugendlichen. Dies ermöglicht weitere temporäre sowie lokale Beteiligungsformate, die sich auf bestimmte Einzelinteressen konzentrieren (z.B. Errichtung eines Bolzplatzes).

Professionell unterstützen die Jugendsozialarbeiterin sowie der Bürgermeister den Jugendgemeinderat, wodurch das Gremium per se über ein starkes politisches Mandat verfügt. Wertvolle Hilfestellungen geben sie bei der Organisation und Koordination der vielfältigen Projekte, der Bewertung von Möglichkeiten und Grenzen sowie zuvorderst dem Artikulieren von Interessen. Der Jugendgemeinderat ist Vorbild für viele weitere Initiativen und neue Gremien, welche die innovativen Ideen und Arbeitsabläufe ebenso implementieren wollen.

Welche Rahmenbedingungen sind wichtig, damit Engagement und politische Beteiligung Demokratie stärken?

  • Laut SGB VIII §1 sollen Jugendliche und junge Menschen in ihrer Entwicklung zu demokratischen Bürgern gefördert und zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten befähigt werden. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen können nur erfüllt werden, indem den jungen Menschen Verantwortung zugetraut und tatsächlich übertragen wird. Daher besitzt der Jugendgemeinderat sowohl ein festes Rede- und Antragsrecht als auch ein jährliches Budget in Höhe von 6.000 €. Über deren An- und Verwendung entscheiden allein die Mitglieder des Jugendgemeinderates auf Grundlage von Mehrheitsbeschlüssen, über welche demokratisch abgestimmt wird.
  • Das Gremium wird im kommunalen Gefüge wie ein Ausschuss des Gemeinderates behandelt und wendet die gleiche Tagesordnung (z.B. Einwohnerfragestunde, Mitteilungsvorlagen, Anfragen und Anregungen etc.) sowie Geschäftsordnung an. Darüber hinaus ist eine innere Struktur des Jugendgemeinderates wichtig, wobei die interne Teambildung eine wichtige Rolle spielt. Externe Netzwerke mit anderen Jugendräten bringen wertvolle Erfahrungen und weitere Perspektiven ein. Letztlich ist jedoch der wichtigste Gelingensfaktor, dass junge Menschen ein Problem eigenständig erkennen bzw. Interessen klar artikulieren können sowie anschließend entweder vollständig eigenverantwortlich über deren Lösung entscheiden oder an der Entwicklung der Maßnahmen wirkmächtig beteiligt werden. Es braucht konkrete Ergebnisse im kleinen wie im großen Rahmen.

Was muss sich zukünftig ändern, damit Engagement und Beteiligung für eine starke Demokratie noch besser möglich sind?

  • Effektive Beteiligung erfordert fachliche Begleitung und bedeutet einen hohen zeitlichen Arbeitsaufwand. Feste Ansprechpartner in unbefristeter Vollbeschäftigung für ausschließlich diese Aufgaben sind ebenso unabdingbar wie administrative und finanzielle Unterstützung der Kommunen.
  • Investitionen und Ausgaben im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit als sogenannte „freiwillige Aufgaben“ sind oft nur eingeschränkt möglich. Bund und Länder sollten Mittel pauschal zur eigenverantwortlichen Umsetzung gewähren. Anstatt Zuweisungen mit erheblichem bürokratischen Aufwand im Förderdschungel zu binden, sind sie zweckgebunden für Kinder- und Jugendarbeit unbürokratisch bereit zu stellen.
  • Geeignete Gremien vor Ort können ergebnisorientiert und bedarfsgerecht beraten und entscheiden. Stärkere Vernetzung mit weiteren Jugendgremien beflügelt das Engagement, wobei jedoch ein strenger Maßstab (Zielorientierung) anzulegen ist. Je weiter die Ebene von der Lebenswirklichkeit der jungen Menschen entfernt ist, desto weniger Interesse und Engagement sind zu erwarten, da junge Menschen konkrete Ergebnisse vor Ort brauchen.
  • In der Gesamtbetrachtung werden das Engagement und die Beteiligung der jungen Menschen dann zunehmen, wenn ihnen aufmerksam zugehört wird, tatsächlich Verantwortung übertragen und zugetraut wird, sie fachlich begleitet und angeleitet werden und eine für sie jederzeit erreichbare Person niedrigschwellig (z.B. Social Media) unterstützend tätig wird.